Deutsches Lieferketten-
gesetz (LkSG)

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Führende Unternehmen nutzen IntegrityNext

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es zielt darauf ab, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft stärker zu schützen. Zulieferer müssen deshalb künftig auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüft werden. Für Unternehmen entstehen somit neue Sorgfalts- und Berichtspflichten.

IntegrityNext bietet Unternehmen ein umfassendes Risikomanagement, um die neuen Anforderungen unter Berücksichtigung der BAFA-Vorgaben zu erfüllen. Die Plattform ermöglicht abstrakte und konkrete Risikoanalysen, unterstützt Präventiv- und Korrekturmaßnahmen und bietet Dokumentations- und Berichtsinstrumente.

Fit für das
Lieferketten-
gesetz
Umsetzung mit IntegrityNext

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

IntegrityNext hilft Ihnen dabei, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes mit minimalem Aufwand zu erfüllen, damit verbundene Risiken zu reduzieren und die Nachhaltigkeit Ihrer Lieferkette zu verbessern.​

IntegrityNext deckt die wichtigsten Sorgfalts- und Berichtspflichten des LkSG ab und unterstützt Sie dabei, die neuen Anforderungen schnell und effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen:

White Paper
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Das Lieferkettengesetz: Eckpunkte, Anforderungen und Umsetzung mit IntegrityNext

Laden Sie unser White Paper herunter und erhalten Sie weitere Informationen zum Lieferkettengesetz, seinen Anforderungen und seiner Umsetzung mit IntegrityNext.

LkSG-Risikomanagement

Der bewährte IntegrityNext-Prozess unterstützt Sie Schritt für Schritt mit dem Aufbau eines kontinuierlichen und wirksamen Risikomanagements in Übereinstimmung mit den BAFA-Vorgaben.

Darum
IntegrityNext

Automatisierung

IntegrityNext funktioniert weitgehend automatisiert und ist für Sie besonders ressourcenschonend.

Sicherheit

Per Rechtsgutachten wurde genau geprüft, welche Anforderungen des LkSG mithilfe von IntegrityNext erfüllt werden.

Schnelle Umsetzung

Ein Projekt mit IntegrityNext dauert im Schnitt 6 bis 8 Wochen.

Keine Lieferantengebühren

Auf Ihre Lieferanten kommen keine Kosten zu – das erhöht Ihre Rücklaufquote.

Alle relevanten Themen

IntegrityNext deckt alle im LkSG definierten Risikofelder sowie viele weitere ab.

Vorbereitung für
EU-Lieferkettenrichtlinie

Die Wahrung der LkSG-Sorgfaltspflichten mit IntegrityNext erleichtert die  Umsetzung der künftigen EU-Richtlinie.

Case Study
DMG MORI

Aus der Praxis:
Wie DMG MORI
das LkSG umsetzt

"Wir konnten in den vergangenen zwölf Monaten einen ganzheitlichen Risikomanagementprozess etablieren, mit dem wir die neuen Gesetzesanforderungen erfüllen.”

Timo Rickermann
Chief Procurement Officer

Zielsetzung

Der Bielefelder Werkzeugmaschinenhersteller DMG MORI nutzt seit 2019 die IntegrityNext-Plattform zur Überwachung von Nachhaltigkeit und Compliance entlang der Lieferkette und fokussierte sich dabei zunächst auf A- und B-Lieferanten. Im Hinblick auf das Lieferkettengesetz (LkSG) hat das Unternehmen inzwischen alle Lieferanten auf die Plattform geholt und mit IntegrityNext ein Risikomanagementsystem aufgebaut, das den Anforderungen des LkSG entspricht.

Wie IntegrityNext hilft

Die Plattform unterstützte zunächst eine abstrakte Risikoanalyse des gesamten Lieferantenstamms, um zu ermitteln, welche Lieferanten genauer untersucht werden müssen: 631 wurden aufgefordert, die IntegrityNext-Assessments auszufüllen. Die verbleibenden risikoarmen Lieferanten werden kontinuierlich über das Critical News Monitoring überwacht. DMG MORI kann über die Plattform sofort auf mögliche Risiken reagieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus unterstützt IntegrityNext die Dokumentation und Berichterstattung nach dem LkSG.

Gut zu wissen

Sind Sie betroffen?

Die Anwendbarkeit des LkSG basiert auf der Anzahl der Mitarbeiter. Seit Januar 2023 gilt es für deutsche Firmen mit mehr als 3.000 Angestellten, ab Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten erweitert.​

Zudem sind ausländische Unternehmen betroffen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und in dieser entsprechend viele Mitarbeiter beschäftigen.

Die Risikoanalyse als Herzstück der LkSG-Umsetzung

Die Risikoanalyse ist die zentrale Aufgabe im Rahmen des Lieferkettengesetzes. Sie bildet die Grundlage für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement und muss für alle unmittelbaren Lieferanten und den eigenen Geschäftsbereich sowie anlassbezogen für mittelbare Lieferanten durchgeführt werden. Zur Wahrung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssen für die Durchführung folgende Grundsätze beachtet werden:


Eigener Geschäftsbereich und alle unmittelbaren Zulieferer:
einmal jährlich stattfindende Risikoanalyse


Mittelbare Zulieferer:
reduzierte, anlassbezogene Sorgfaltspflicht. Tätigwerden erst bei substantiierten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen. Ein proaktives Vorgehen für mittelbare Zulieferer wird empfohlen.


Gesamte Lieferkette und eigener Geschäftsbereich: anlassbezogene Risikoanalysen bei Veränderungen der Geschäftstätigkeit

Menschenrechtliche
Risiken

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Missachtung von Arbeitsschutz
  • Missachtung von Koalitionsfreiheit
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv-verhandlungen​
  • Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Verstöße gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns​
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen​
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten​
  • Beeinträchtigungen durch private/öffentliche Sicherheitskräfte​
  • Beeinträchtigungen weiterer Menschenrechte

Umweltbezogene Risiken